Der Weg zu mir

In meiner logopädischen Praxis therapiere ich

Menschen mit Sprach-, Stimm- oder Schluckstörungen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) sowie Kinder mit Defiziten in der Artikulation und fehlerhaftem Schluckmuster. Eine Verordnung für Logopädie bekommen auch Personen mit neurologisch bedingten Störungen der Atmung, der Stimme, des Sprechen,  des Schluckens. Stimm- oder Sprachstörungen können aber auch wegen eines Tumors, Unfall oder Operation auftreten, wobei Logopädie unterstützend zum Heilungsprozess führen kann, oder die logopädische Therapie zur Linderung von Symptomen helfen kann. Krankheitsbedingte Kommunikationsstörungen in Wort und Schrift, sowie die Prävention innerhalb der Erkrankungen der Stimme gehören zur Logopädie.

Die Therapie wird individuell an die Bedürfnisse des/der Patienten/Patientin und an das Krankheitsbild angepasst.



Die Praxis

Der 41 m² große Praxisraum befindet sich neben der Praxis von Dr. med. Martin Grubök und ist ohne Treppe behindertengerecht zu erreichen.

Lainsitzstraße 8/3, 3950 Dietmanns

Lainsitzstraße 8, 3950 Dietmanns
Angelika Grötzl

Vereinbaren Sie mit mir telefonisch einen Termin, nachdem Ihnen ein Facharzt eine Verordnung ausgestellt hat.

Ich freue mich auf Sie!

0664 / 105 44 49

office@angelika-logopaedie.at



Der weg zu mir

Die logopädische Therapie erfordert vor dem Behandlungsbeginn (ebenso wenn nur eine Einheit in Anspruch genommen wird) eine vom Facharzt oder Hausarzt ausgestellte Verordnung oder eine Überweisung.

Zu diesen Fachärzten zählen Kinderfachärzte, HNO-Fachärzte, Rehabilitations-Zentren, Spitäler, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden.

Die Verordnung sollte wie folgt ausgefüllt sein:

  • Diagnostik und 10x logopädische Therapie zu Tarif 3 erbeten.
  • Die Diagnose und auch mein Name soll angeführt sein.
  • Falls wegen einer Transportunfähigkeit (Bewegungsapparat) ein Hausbesuch erforderlich ist, muss dieser vom Arzt extra angeführt werden. (Ich kann z.B. auch bei Bewohner/innen in Pflegeheimen über die Kasse abrechnen. Nur in Spitälern darf ich das nicht.)

    Die ausgefüllte Verordnung müssen Sie zuerst von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, wenn Sie bei der SVS versichert sind. Die ÖGK und BVAEB haben die Bewilligungspflicht ausgesetzt. Haben Sie eine Verordnung, kann ich den ersten Termin mit Ihnen vereinbaren.
  • Ich habe Verträge mit folgenden Kassen: ÖGK, BVAEB, SVS

 

Bewilligung

Die Verordnung muss NUR bei Patienten der SVS (gewerbliche u Bauern) vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden. Dies ist die Voraussetzung für die Übernahme der Therapiekosten. Die gesamten Kosten (Ausnahme: Kunden der SVS haben einen kleinen Selbstbehalt) für die Behandlung werden von der Kasse übernommen, insofern der Verordnungsschein vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde.

Die ÖGK und BVAEB übernimmt die Therapiekosten ohne Bewilligung.

 

Terminabsage

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, melden Sie sich bitte mindestens 24h vorher bei mir unter 0664 105 44 49 (bitte berücksichtigen Sie hier meine Zeiten, wo ich Telefongespräche entgegen nehmen kann:

  • Mo 10:00 bis 16:00
  • Di 13:00 bis 16:00
  • Mi 8:30 bis 15:30
  • Do 7:30 bis 13:30
  • Fr 9:00 bis 12:00

Absagen sind per SMS jederzeit möglich. Wegen der Datenschutzrichtlinien sind Whats-app-nachrichten nicht erwünscht!

Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen 50 Euro privat in Rechnung gestellt werden (keine Refundierung seitens der Krankenkasse).
Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist der vollständige Tarif privat zu bezahlen.